Nutzungsausfall - Top Gutachter

Nutzungsausfall

Sind sie Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalles und wurde Ihnen dabei ein Schaden an Ihrem Kfz zugefügt, so haben Sie das Recht auf die Reparatur des Fahrzeuges. Als Geschädigter haben Sie u. a. einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallsentschädigung für die Dauer der Reparatur. Diese Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.

Haben Sie einen wirtschaftlichen Totalschaden an Ihrem Fahrzeug, so benötigen Sie ein neues Fahrzeug. Für die Dauer der Wiederbeschaffung erhalten Sie ebenfalls eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.

Nutzen Sie Ihre Möglichen und rufen Sie uns an, wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

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