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Kfz-Sachverständigen Büro in Troisdorf - Top Gutachter

Kfz-Sachverständigen Büro in Troisdorf

Industriestrasse 17
53842

Mo - So.
07:00 - 22:00 Uhr

Das Kfz-Sachverständigen Büro im Raum Troisdorf

Ihr Kfz-Gutachter im Einsatzgebiet Troisdorf erstellt ihnen ein umfangreiches und vollständiges Schadensgutachten.

  • Beratung zu allen technischen Fragen rund um die Uhr
  • fachmännische Beratung
  • Mobiler Service im gesamten Einsatzort
  • Kostenlose Servicerufnummer
  • freie und unabhängige Bewertung
  • schnelle Terminvergabe, noch am gleichen Tag

Unsere Servicerufnummer 02241 8987217

Bei einem Kfz-Unfallschaden betrachten unsere Top ausgebildeten Kfz-Sachverständiger den Schadenumfang Ihres Fahrzeuges und geben Ihnen noch vor Ort eine erste Experteneinschätzung. Dazu werden verschiedene Kriterien aufgezeigt und bewertet. Eines der ausschlaggebenden Punkte könnte die Reparaturhöhe sein. Liegt der ereignete Kfz-Unfallschaden unterhalb einer Grenze von 750€, so darf laut bestimmten Vorgaben kein vollständiges und ausführliches Kfz-Gutachten erstellt werden. Die gegnerische Versicherung rät aus Kostengründen daher zu einem Kostenvoranschlag. In der Regel wird ein Kostenvoranschlag ohne eine Lichtbilddokumentation erstellt und beinhaltet lediglich eine grobe Kalkulation über die Höhe der Reparatur. Da dies meist nicht als Beweissicherung verwendet werden kann, hat das Team von Top-Gutachter entschieden, auch bei Kostenvoranschlägen ein ausführliches Dokument mit entsprechenden Lichtbildern zu erstellen und dies als ein aussagekräftiges Kfz-Kurzgutachten den Versicherungen, sowie den Kfz-Werkstätten vorzulegen. Damit wollten wir sicherstellen, dass Sie als Geschädigter, auch bei so genannten Bagatellschäden nicht schlechter gestellt werden.


Treffen jedoch alle Voraussetzungen für ein umfangreiches Kfz-Unfallgutachten vor, so erhalten Sie ein Dokument mit vollständigen Lichtbildern, einer genauen Kalkulation über den entstandenen Gesamtschaden, sowie über den Gesamtzustand ihres Fahrzeuges. Außerdem errechnen wir den Restwert und den Wiederbeschaffungswertes nach dem ereigneten Unfallschaden. Die qualifizierten Mitarbeiter prüfen zusätzlich, ob sich durch den Kfz-Unfallschaden eine Wertminderung ergeben hat. Eine Wertminderung, meist auch als eine marktanteilige Wertminderung bekannt, kommt zur Geltung, wenn bei einem vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug einen höheren Verkaufswert erzielt werden kann, als Ihr Fahrzeug nach erfolgreicher Reparatur. Außerdem weisen wir in einem Kfz-Gutachten den Nutzungsausfall aus, dabei handelt es sich um die Kosten eines Mietwagens während des Reparaturzeitraumes.

Unsere Servicerufnummer 02241 8987217

Setzen sie sich mit uns in Verbindung und rufen Sie uns unverbindlich und kostenfrei an.

 

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