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Liegen alle Vorrausetzungen nach einem Kfz-Unfall vor, hat der Unfallgeschädigte Anspruch auf Erstattung sämtlicher Kosten. Sie haben als Anspruchsteller das Recht auf die Wiederherstellung des Vorschadenzustandes, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Ihnen dürfen keine Nachteile durch den Kfz-Unfallschaden entstehen.
Um dies jedoch gegenüber dem Unfallverursacher und der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, benötigen Sie die Expertise eines Kfz-Unfallgutachters. Um eine faire und angemessene Schadenregulierung zu erhalten, sollten Sie stets darauf achten, ein unabhängiges und neutrales Kfz-Sachverständigen Büro aufzusuchen. Dieser hilft Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher zuverlässig geltend zu machen.
Durch ein Kfz-Gutachten erhalten Sie unter anderem eine detaillierte Übersicht über die Höhe der Reparatur, den Restwert ihres Fahrzeuges, sowie die Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Außerdem beinhaltet ein Kfz-Gutachten eine genaue Dokumentation des Schadenumfanges mit Lichtbildern zur Beweissicherung. Dieser dient meist zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung und gibt allen beteiligten einen Aufschluss über die genaue Schadenhöhe dem Kfz.